Die Weiterausbildung (WAB Kurs) soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Situationen bereits in der Entstehung zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren.
Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder
nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.
Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen WAB-Tages den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die
Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
Wer ab dem 1.1.2020 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des
Führerausweises auf Probe absolvieren.
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