Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ist keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig.
Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten. Dabei bist du mit einem Experten unterwegs, der dich testet. Am Ende erfährst du, ob du bestanden hast.
Einige Tage nachdem du die praktische Prüfung bestanden hast, stellt dir das Strassenverkehrsamt den Ausweis auf Probe (3 Jahre) zu.
Achtung: Falls der Führerausweis auf Probe entzogen wurde, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr.
Im Falle eines zweiten Führerausweisentzugs (Dauer spielt keine Rolle), muss noch einmal von vorne begonnen werden (Theorie, VKU, Fahrstunden, Prüfung).