Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch das Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet.
Sie erhalten so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden.
Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden (NEU Mindestalter 17 Jahre).
Achtung – Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ist keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig.
Die Theorieprüfung kann nicht ohne Voranmeldung absolviert werden. Neu muss man für die Theorieprüfung online Termin reservieren (siehe auch Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung auf Seite 3).
Die Prüfungsgebühr ist vorgängig der Theorieprüfung bar zu bezahlen.
Die Prüfungsabnahme im Kanton Solothurn erfolgt am Computer (CUT = computerunterstützte Theorieprüfung).
Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.
Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig, sofern die Lenkerin bzw. der Lenker noch nicht im Besitz einer entsprechenden Kategorie ist.
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Kategorien G und M. Nach bestandener vereinfachter Theorieprüfung wird der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.
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