AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrfähigkeit vom Fahrschüler:
Der praktische Fahrunterricht darf nur stattfinden, wenn der Fahrschüler zu 100% fahrfähig ist und keine illegalen Substanzen nachweisbar sind. Die Verantwortung betreffend der Fahrfähigkeit und den illegalen Substanzen liegt allein beim Fahrschüler. Der Fahrschüler muss den Fahrlehrer frühzeitig darüber informieren.

Lehrfahrausweis:
Der Fahrschüler muss während der ganzen Ausbildungszeit ununterbrochen im Besitz des Lehrfahrausweises der entsprechenden Kategorie sein und diesen beim praktischen Fahrunterricht (Fahrstunden) bei sich tragen. Wird dem Fahrschüler der Ausweis entzogen oder ist er aus anderen Gründen nicht im Besitz des Lernfahrausweises, muss der Fahrlehrer frühzeitig darüber informiert werden. In solchen Fällen müssen die vereinbarten Termine (evtl. mit Kostenfolge) annulliert werden.

Anmeldungen:
Sämtliche Anmeldungen oder Online-Anmeldungen sind verbindlich. Im Normalfall erhältst du nur wenige Minuten nach Eingang deiner Anmeldung per E-Mail eine automatische Bestätigung. In dieser sind sowohl der Ort, Datum und auch die Zeiten vermerkt. Sollte keine E-Mail bei dir eintreffen, schau bitte zunächst in deinen Junk-Mail /Spam Ordner. Falls auch dort keine E-Mail eingetroffen ist, melde dich bitte innerhalb der nächsten 24 Stunden bei uns telefonisch oder per E-Mail. Andernfalls gehen wir davon aus, dass alles bestens geklappt hat und du zu deinem Kurs / Fahrstunde rechtzeitig erscheinst.

Anmeldungen für die praktische Führerprüfung beim Strassenverkehrsamt erfolgen durch den Fahrlehrer. Der Fahrlehrer bestätigt mit der Anmeldung, dass der Fahrschüler gemäss VZV Art. 22 und 23 Prüfungsreif ist und die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Der Fahrlehrer ist berechtigt den Prüfungstermin zu verweigern oder abzusagen, wenn er der Meinung ist, dass der Fahrschüler noch nicht Prüfungsreif ist oder solange die Fahrlektionen (Fahrstunden) nicht bezahlt wurden.

Zahlung des Kursgeldes / Fahrstunden sowie Abonnements:
Das Kursgeld ist bar am ersten Kurstag zu entrichten. Erst mit der Bezahlung des Kursgeldes bist du zur Teilnahme am Kurs berechtigt.

Die Fahrlektionen sind direkt nach der Fahrlektion zu bezahlen. Es darf maximal eine offene Fahrlektion sein. Der Fahrlehrer wird weitere Fahrstunden oder Prüfungstermin absagen, solange die offenen Fahrlektionen noch nicht bezahlt wurden.

Abonnements für Fahrlektionen sind immer im Voraus zu bezahlen, damit diese gültig sind. Fahrlektionen oder Abonnements können entweder in Bar, Twint oder per E-Banking bezahlt werden.

Für jede erstellte Mahnung aufgrund nicht bezahlten Fahrlektionen wird zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 20.00 erhoben.

 

Versäumte Lektionen – Abmeldung Fahrstunden/Kurse:
Annullierung eines vereinbarten Termins für den praktischen Fahrunterricht (Fahrstunden) muss mindestens 24 Stunden vor dem jeweils vereinbarten Termin erfolgen, wird diese Frist nicht eingehalten, wird die reservierte Zeit vollumfänglich zur Zahlung fällig.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin infolge Krankheit, hat der Fahrschüler die Krankheit zu beweisen. Fehlt ein Beweismittel, wird die reservierte Zeit vollumfänglich zur Zahlung fällig. Bei Nichterscheinen oder Fernbleiben vom praktischen Fahrunterricht wartet der Fahrlehrer maximal 10 Minuten, danach fährt er weiter zum nächsten Fahrschüler und die reservierte Zeit wird vollumfänglich zur Zahlung fällig.

Die Kursdaten sind fest. Falls du eine Lektion versäumt hast, kannst du sie nur dann nachholen, wenn du zumindest die Lektion 1 als erstes besucht hast. Grundsätzlich erstatten wir kein Kursgeld zurück, weil du eine Lektion versäumt hast. In jedem Fall bekommst du deinen Kurs-Ausweis oder Kursbestätigung nur dann, wenn du die Kurse vollständig besucht hast. Versäumte Lektionen müssen (falls beabsichtigt) innert 60 Tagen nachgeholt werden (Ausgenommen: Krankheit und Arztzeugnis als Beleg).

Wenn du dich zu spät abmeldest oder zum Kurs einfach nicht erscheinst, obwohl du dich angemeldet hast, berechnen wir trotzdem die gesamte Gebühr. Eine Abmeldung ist nur dann rechtzeitig und gültig, wenn du mindestens fünf Arbeitstage vor dem festgesetzten Kurstermin per E-Mail an [email protected] abgemeldet hast.

Administrationsgebühr und offene Beträge:
Die einmalige Administrations- und Versicherungsgebühr von Fr. 100.00 ist obligatorisch und ab Ausbildungsstart 2 Jahre gültig. Alle offenen Beträge müssen spätestens 14 Tage vor der praktischen Führerprüfung beglichen sein. Der Fahrlehrer darf weitere Fahrstunden / Prüfungstermin verweigern oder absagen, solange offene Lektionen noch nicht bezahlt wurden. Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des Fahrschülers erhoben werden, gehen zu dessen Lasten.

Krankheit oder Unfall:
Solltest du krank sein oder durch einen Unfall am Kursbesuch oder Fahrstunden gehindert werden, schick uns bitte das Arztzeugnis gleich am Ausstellungstag an [email protected]. Ein nachträglich gesendetes Arztzeugnis können wir leider nicht akzeptieren.

Kursausweis / Kursbestätigung:
Wenn du den Ausweis / Kursbestätigung innert 14 Tagen nicht erhalten hast oder nicht online bestätigt worden ist beim Strassenverkehrsamt, Mail einfach an [email protected] oder ruf die Nummer 076 349 70 01 an.

Organisation:
Fällt ein Kursleiter aus, setzen wir entweder einen Stellvertreter ein oder nehmen einen Kursleiterwechsel vor.

Kursplätze und Durchführung:
Damit wir unsere Kurse für dich optimal durchführen können, müssen mindestens sechs, höchstens aber 12 angemeldet sein. Die Reihenfolge der Anmeldung bestimmt dabei die Belegung der Kursplätze. Haben sich nicht genügend Teilnehmer für einen Kurs angemeldet, findet dieser nicht statt. Deswegen ist es wichtig, dass du bei der Anmeldung deine Telefonnummer bekannt gibst. So können wir dich anrufen, wenn ein Kurs nicht stattfinden sollte.

Ausbildungsausschluss / Kursausschluss:
Die Fahrschule SmileDrive, behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den Fahrschüler. Der Kursleiter behält sich vor, Teilnehmende us einem Kurs begründet auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

Versicherung: Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden. Für alle Schäden, die am Fahrschulfahrzeug entstehen, während der Fahrlektionen (Fahrstunden) ist der Fahrschüler versichert, wenn er die einmalige Administrations- und Versicherungsgebühr von Fr. 100.00 bezahlt hat (siehe Kap. Administrationsgebühr).

Änderungen dieser AGB:
Fahrschule SmileDrive, Bellach behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten bis zum Ende der Ausbildung des Fahrschülers. Anpassungen der Preise bleiben vorbehalten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fahrschule SmileDrive

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