Vor der ersten Basistheorieprüfung (Kategorien A, A1, B oder B1) ist der Nothelferausweis einzureichen. Dieser ist 6 Jahre gültig.

Für die Theorieprüfungen der Kategorien F, G oder M ist kein Nothelferausweis nötig.

Unter folgendem Link kannst du dich Online anmelden…

https://www.firsthelp.ch/

Kursdaten, siehe Link…

https://www.firsthelp.ch/kursdaten

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises, siehe Link…
  • https://so.ch/fileadmin/internet/bjd/bjd-mfk/dokumente/pdf/lernfahrer/Gesuch_Erteilung_Lernfahrausweis_bzw_Fuehrerausweis.pdf
  • Gesuch ausfüllen und unterschreiben.
  • Sehtest bei einem ermächtigten Optiker oder bei einem Augenarzt durchführen lassen.
  • Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen (inklusive zwei farbigen Passfotos im Format 35 x 45 mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle der Personalien und für die Identifikation.
  • Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist auch eine persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt möglich.
  • Alle Unterlagen müssen mitgebracht werden inkl. Nothelferausweis.

Zusätzlich:

  • von Schweizerinnen und Schweizern: Wohnsitzbestätigung.
  • von ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis im Original.
  • Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch das Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet.
  • Sie erhalten so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden.
  • Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden (NEU Mindestalter 17 Jahre).
  • Achtung – Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ist keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig.
  • Die Theorieprüfung kann nicht ohne Voranmeldung absolviert werden. Neu muss man für die Theorieprüfung online Termin reservieren (siehe auch Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung auf Seite 3).
  • Die Prüfungsgebühr ist vorgängig der Theorieprüfung bar zu bezahlen.
  • Die Prüfungsabnahme im Kanton Solothurn erfolgt am Computer (CUT = computerunterstützte Theorieprüfung).
  • Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
  • Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.
  • Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig, sofern die Lenkerin bzw. der Lenker noch nicht im Besitz einer entsprechenden Kategorie ist.

 

Das gleiche Verfahren gilt auch für die Kategorien G und M. Nach bestandener vereinfachter Theorieprüfung wird der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Der obligatorische Verkehrskundekurs (Kategorien A, A1, B und B1) Dauert 8 Lektionen. Sinnvollerweise ist der Kurs zu Beginn der praktischen Ausbildung zu absolvieren damit das Erlernte in den praktischen Fahrlektionen angewendet werden kann. Du benötigst diesen Kursbesuch um zur praktischen Führerprüfung angemeldet werden zu können. Voraussetzung für die Kursteilnahme ist ein gültiger Lernfahrausweis.

8 Lektionen inkl. 4 Arbeitshefte und Kursbestätigung beim Strassenverkehrsamt (MFK).

Thema 1: Verkehrssicherheitslehre, Funktion der Sinnesorgane, Gefahrenlehre
Thema 2: Partnerkunde, Strassenkunde, Witterung und Tageszeit
Thema 3: Zustand des Fahrzeugs, Kräfte beim Fahren, Verkehrsbewegungslehre
Thema 4: Fahrfähigkeit, Alkohol, Medikamente, Drogen, Taktische Regeln, umweltbewusstes Fahren

Unser Ziel ist es:  Dir einfach und sicher das Fahren beizubringen.

Deine Vorteile:

Die Fahrstunden werde wir stets an dich anpassen, unser flexibles Ausbildungskonzept orientiert sich deshalb ganz an deinen individuellen Bedürfnissen.

Loyal, lockere und stressfreie Atmosphäre (Kollegial).

 

Deine Pflicht ist:

Die Hausaufgaben zu machen (das erlernte von den Fahrlektionen, zuhause zu üben / trainieren).

Übung macht den Meister !

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, ist keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig.

Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten. Dabei bist du mit einem Experten unterwegs, der dich testet. Am Ende erfährst du, ob du bestanden hast.

Einige Tage nachdem du die praktische Prüfung bestanden hast, stellt dir das Strassenverkehrsamt den Ausweis auf Probe (3 Jahre) zu.

Achtung: Falls der Führerausweis auf Probe entzogen wurde, verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr.

Im Falle eines zweiten Führerausweisentzugs (Dauer spielt keine Rolle), muss noch einmal von vorne begonnen werden (Theorie, VKU, Fahrstunden, Prüfung).

Die Weiterausbildung (WAB Kurs) soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Situationen bereits in der Entstehung zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren.

  • Wer ab dem 1.1.2020 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Wenn du die Weiterbildung absolviert hast, wird dir nach Ablauf der Probezeit der definitive Führerausweis automatisch zugestellt.

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