Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch das Strassenverkehrsamt / Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet
Sie erhalten so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden
Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Achtung – Neu ab dem Jahr 2021 ist das Mindestalter 17 Jahre.
Die Theorieprüfung kann ohne Voranmeldung absolviert werden
Die Prüfungsgebühr ist vorgängig der Theorieprüfung bar zu bezahlen
Die Prüfungsabnahme im Kanton Solothurn erfolgt am Computer (CUT = computerunterstützte Theorieprüfung)
Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt
Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig, sofern die Lenkerin bzw. der Lenker noch nicht im Besitz einer entsprechenden Kategorie ist.
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Kategorien G und M. Nach bestandener vereinfachter Theorieprüfung wird der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.
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